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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen bright-enhance (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Gartenpflege-Dienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab.

(3) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot.

(2) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Witterungsbedingte Verzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

(2) Bei höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zugang zum Grundstück zum vereinbarten Termin zu gewährleisten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer Zugang zum Grundstück und stellt Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung, sofern erforderlich.

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über besondere Gegebenheiten des Grundstücks (z.B. unterirdische Leitungen, Bewässerungsanlagen).

(3) Hindernisse und Gefahrenquellen sind vom Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zu beseitigen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der beauftragten Arbeiten.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Kündigung

(1) Bei Einzelaufträgen ist eine Kündigung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

(2) Bei kurzfristigerer Absage kann der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung von bis zu 50% des vereinbarten Preises berechnen.

(3) Pflegeverträge können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2024

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